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Garantie + Gewährleistung

Herzlichen Glückwunsch zu deinem neuen BIXS Fahrrad!

Bei BIXS steht die Verpflichtung zu Qualität, Langlebigkeit und Funktionalität an erster Stelle – das gilt für die Auswahl unserer Materialien, unsere Fertigungsprozesse und das Schweizer Design unserer Bikes. Wir möchten, dass du viele Jahre ungetrübten Fahrspass und Freude an deinem BIXS Bike hast. Dafür bitten wir dich, einige wichtige Hinweise zu beachten, die du hier (und in deinem Handbuch) findest.

BIXS Fahrräder werden ausschliesslich vormontiert an den Fachhandel ausgeliefert. Die endgültige Fahrbereitschaft inklusive der individuellen Einstellungen von Federung, Antriebsgruppe und Bremsen wird von deinem autorisierten BIXS Fachhandel durchgeführt.

Als Käufer:in und Endkund:in bist du direkt angesprochen und mit diesen Garantiebestimmungen vertraut gemacht.

 

BIXS Garantiebestimmungen:

 

1. Herstellergarantie
Als Erstkäufer:in erhältst du die Garantieleistungen gemäss den folgenden Bedingungen:

 

2. Von der Garantie erfasste Produkte
Die Garantie bezieht sich auf BIXS-Rahmen und -Komponenten. Sie gilt nur für neue Produkte, die bei einem BIXS-Händler gekauft wurden.

 

3. Dauer der Garantie
BIXS gewährt folgende Garantiezeiten ab Kaufdatum:
Rahmen: 2 Jahre (gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung) + 3 Jahre (zusätzlich von uns gewährte Garantie-Jahre)
Sonstige BIXS Produkte: 2 Jahre

 

4. Ausschluss der Garantie
Bestimmte Umstände führen zu einem Garantieausschluss:

  • Technische Änderungen ohne Zustimmung von BIXS

  • Verwendung von inkompatiblen oder Nicht-Originalteilen

  • Verschleissteile und Schäden durch unsachgemässen Gebrauch oder Wartung

  • Schäden durch Witterungseinflüsse oder normalen Verschleiss

     

5. Umfang der Garantieleistung
BIXS verpflichtet sich, innerhalb der Garantiezeit Schadenansprüche entweder zu reparieren oder durch gleichwertige Teile zu ersetzen. Leistungen, die nicht unter die Garantie fallen, werden in Rechnung gestellt.

 

6. Geltendmachung von Garantieansprüchen
Garantieansprüche sind unter Vorlage des Kaufbeleges (ausgefülltes Garantieantragsformular) beim autorisierten BIXS Fachhandel geltend zu machen.

 

7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Garantie untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6210 Sursee.

 

Wir von BIXS wünschen dir viele tolle Abenteuer mit deinem neuen Bike und stehen dir jederzeit zur Seite, damit deine Erfahrungen nur positiv sind.

Zuletzt aktualisiert am: 01. August 2026

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Bei BIXS steht die Verpflichtung zu Qualität, Langlebigkeit und Funktionalität an erster Stelle – das gilt für die Auswahl unserer Materialien, unsere Fertigungsprozesse und das Schweizer Design unserer Bikes. Wir möchten, dass du viele Jahre ungetrübten Fahrspass und Freude an deinem BIXS Bike hast. Dafür bitten wir dich, einige wichtige Hinweise zu beachten, die du hier (und in deinem Handbuch) findest.

BIXS Fahrräder werden ausschliesslich vormontiert an den Fachhandel ausgeliefert. Die endgültige Fahrbereitschaft inklusive der individuellen Einstellungen von Federung, Antriebsgruppe und Bremsen wird von deinem autorisierten BIXS Fachhandel durchgeführt.

Als Käufer:in und Endkund:in bist du direkt angesprochen und mit diesen Garantiebestimmungen vertraut gemacht.

 

BIXS Garantiebestimmungen:

 

1. Herstellergarantie
Als Erstkäufer:in erhältst du die Garantieleistungen gemäss den folgenden Bedingungen:

 

2. Von der Garantie erfasste Produkte
Die Garantie bezieht sich auf BIXS-Rahmen und -Komponenten. Sie gilt nur für neue Produkte, die bei einem BIXS-Händler gekauft wurden.

 

3. Dauer der Garantie
BIXS gewährt folgende Garantiezeiten ab Kaufdatum:
Rahmen: 2 Jahre (gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung) + 3 Jahre (zusätzlich von uns gewährte Garantie-Jahre)
Sonstige BIXS Produkte: 2 Jahre

 

4. Ausschluss der Garantie
Bestimmte Umstände führen zu einem Garantieausschluss:

  • Technische Änderungen ohne Zustimmung von BIXS

  • Verwendung von inkompatiblen oder Nicht-Originalteilen

  • Verschleissteile und Schäden durch unsachgemässen Gebrauch oder Wartung

  • Schäden durch Witterungseinflüsse oder normalen Verschleiss

     

5. Umfang der Garantieleistung
BIXS verpflichtet sich, innerhalb der Garantiezeit Schadenansprüche entweder zu reparieren oder durch gleichwertige Teile zu ersetzen. Leistungen, die nicht unter die Garantie fallen, werden in Rechnung gestellt.

 

6. Geltendmachung von Garantieansprüchen
Garantieansprüche sind unter Vorlage des Kaufbeleges (ausgefülltes Garantieantragsformular) beim autorisierten BIXS Fachhandel geltend zu machen.

 

7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Garantie untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6210 Sursee.

 

Wir von BIXS wünschen dir viele tolle Abenteuer mit deinem neuen Bike und stehen dir jederzeit zur Seite, damit deine Erfahrungen nur positiv sind.

Zuletzt aktualisiert am: 01. August 2026